Die Muschelfischerei in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg

Maarten Ruth
Landesamt für Fischerei Schleswig-Holstein
Wischhofstr. 1–3, 24148 Kiel



 

1. Historische Entwicklung

Muscheln und Schnecken wurden von der Küstenbevölkerung seit jeher als Nahrungsquelle genutzt. Abgesehen von der Fischerei auf Europäische Austern (Ostrea edulis) hat es bis Anfang des 20. Jahrhunderts trotz großer Muschelbestände keine gezielte Muschelfischerei zur Deckung des überregionalen Bedarfs gegeben. Mit Ausnahme der Austern lassen Muscheln sich nur wenige Tage außerhalb des Wassers lebendig aufbewahren. Die Transportwege zu den Bevölkerungszentren waren für andere Arten als Austern zu lang, um sie frisch zum Konsumenten transportieren zu können. Zusätzlich sind Austern seit dem Altertum als »sichere« Muscheln im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, vermutlich mit folgendem Hintergrund: Austern nehmen giftige Algentoxine nur zu sehr geringen Konzentrationen und nur für kurze Zeit im Körpergewebe auf, während andere Muschelarten diese Toxine, wenn entsprechende Algenarten einmal vorhanden sind, lange im Gewebe behalten und es dadurch gelegentlich zu Durchfallerkrankungen nach Verzehr anderer Arten als Austern kam.

Europäische Austern wurden schon seit Jahrhunderten in den Wattengebieten Ost- und Nordfrieslands gefischt; ihr Fang war adliges bzw. später staatliches Privileg. Der Adel bzw. der Staat verpachtete die Nutzungsrechte an Unternehmer. Durch Beifänge der seit Ende des 19. Jahrhunderts aufkommenden Dampferfischerei in der südlichen Nordsee, u.a. südwestlich von Helgoland, wurde die ohnehin schon intensive Nutzung der dortigen Austernbestände durch englische Segelkutter soweit verstärkt, dass die Bestände in der offenen Nordsee ausstarben. Damit unterblieb der strömungsbedingte Eintrag von Austernlarven in die Wattengebiete und auch die Fänge im Watt nahmen von Jahr zu Jahr ab. Wiederaufstockungsprogramme im Wattenmeer blieben ohne Erfolg, vermutlich, weil im Watt geborene Larven durch die Strömungen aus dem Watt heraus und weiter nördlich transportiert werden. Auch Zuchtversuche blieben ohne Erfolg. Ende der 1920er Jahre ist die Fischerei auf Europäische Austern im Watt erloschen.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann an der ostfriesischen Küste die Anlandung von Miesmuscheln (Mytilus edulis) in größerem Umfang; zunächst wurden die Muscheln jedoch hauptsächlich als Düngemittel, z.B. in der Moorkultivierung eingesetzt. In der Kieler Förde existierte schon seit dem 18. Jahrhundert eine frühe Form der Miesmuschelkulturwirtschaft, die auf dem Abernten von Muscheln, die sich an von den Fischern in den Fördegrund verankerten Bäumen angesiedelt hatten, basierte. Diese Form der Miesmuschelkultur wurde durch die Ansiedlung von Kriegsmarine und Werftindustrie Ende des 19. Jahrhunderts verdrängt.

Mit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Verwendung von Muscheln als Dünger untersagt, Miesmuscheln galten nun als Nahrungsmittel. Die Nachfrage und damit auch die Anlandungen waren aber noch gering. Dies änderte sich mit dem ersten Weltkrieg. Eiweißhaltige Nahrung wurde knapp, und man besann sich der Miesmuschelvorkommen. Die Nutzung wurde von staatlicher Seite gefördert. Die notwendige Verkehrsinfrastruktur zum Frischmuschelversand sowie Konservierungstechniken wie das Eindosen standen zur Verfügung, und so nahm die Anlandung von Miesmuscheln zur Deckung des Eiweißbedarfs in den Städten raschen Aufschwung.

Nach dem Krieg wurden vor allem in Ostfriesland, aber auch im nordfriesischen Wattenmeer, Versuche angestellt, die von niederländischer Seite in der Oosterschelde entwickelte Methode der Bodenkultur von Miesmuscheln zu übernehmen, die Erfolge blieben jedoch eher bescheiden und die Anlandungen gingen im Vergleich zu Kriegszeiten stark zurück und stagnierten dann bis zum zweiten Weltkrieg. Im Zweiten Weltkrieg wiederholte sich die beschriebene kriegsbedingte Zunahme der Anlandungen.

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2. Muschelfischerei in den Nachkriegsjahren (1945–1953)

Nach dem Krieg blieb die Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln knapp. Obwohl die im Krieg konfiszierten niederländischen Spezialfahrzeuge zurückgegeben wurden, kam es nicht zu einem völligen Zusammenbruch der Anlandungen, da sich in Nord- und Ostsee zahlreiche Fahrzeuge im Rahmen der gemischten Küstenfischerei an der Miesmuschelfischerei beteiligten. Zusätzlich wurde von einigen Betrieben Sandklaffmuscheln (Mya arenaria) angelandet, deren gekochtes Fleisch u.a. in Form einer sog. Muschelwurst verwendet wurde. Dieses Produkt erwies sich aber wegen hohen Sandgehaltes als wenig beliebt und die Sandklaffmuschelfischerei wurde mit der Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung wieder eingestellt.

Nach der Währungsreform, kam es, anders als nach dem ersten Weltkrieg, zu einer kontinuierlichen Steigerung der Miesmuschelanlandungen und zu einer markanten Trennung der Entwicklung zwischen dem niedersächsischen und dem schleswig-holsteinischen Wattengebiet.

Größere Teile der Bevölkerung hatten in den vergangenen Jahren Miesmuscheln als Nahrungsmittel kennen und schätzen gelernt, vor allem im Rheinland, das seitdem der weitaus größte inländischen Absatzmarkt für Miesmuscheln geblieben ist. Dieser Markt hätte jedoch mühelos von der Miesmuschelfischerei im verkehrsgünstiger gelegenen niedersächsischen Wattenmeer oder niederländischen Wattenmeer und Oosterschelde versorgt werden können. In diesen Gebieten kam es jedoch ab etwa 1948 zu einem massenhaften Auftreten des parasitischen Copepoden Mytilicola intestinalis in den Miesmuscheln. Ein Befall mit diesem Parasiten bleibt für den menschlichen Konsumenten und normalerweise auch für die Miesmuscheln folgenlos, bei Massenbefall jedoch führt er zu einem stark herabgesetzten Fleischgehalt der Miesmuscheln, wodurch die Muscheln ungenieß- und damit auch unvermarktbar werden.

Das schleswig-holsteinische Wattenmeer und auch die westliche Ostsee war von dem Parasitenbefall verschont geblieben, die europaweite Nachfrage nach Miesmuscheln war hoch, und so beteiligten sich sehr viele Fahrzeuge (Spezialfahrzeuge, Garnelenkutter und auch sonstige Schiffe) an der Muschelfischerei, die im Watt überwiegend auf den trockenfallenden Bänken stattfand. Die Muscheln wurden mit der Bahn, aber auch mit Küstenfrachtschiffen in die Oosterschelde, zum Zentrum des mitteleuropäischen Muschelhandels, der Stadt Yerseke transportiert. Die Bestände in Schleswig-Holstein gingen rasch zurück und die Landesregierung sah sich, aufbauend auf mehreren Verordnungen aus der Vorkriegszeit, die das allgemeine Recht auf Fischerei im Bereich von Muschelkulturen aufhoben sowie die Nutzung von Muscheln zu anderen als Ernährungszwecken verboten, gezwungen, zum Schutz der Miesmuschelfischerei und der Miesmuschelbestände Maßnahmen zu ergreifen:

In § 44 der Verordnung zum Fischereigesetz (GVOBL. Schl.-H. S. 155) vom 28.April 1950 wurde der Schutz von Kulturbänken vor Nutzung durch Dritte erneut festgelegt. Die Verordnung über Beschränkungen für die Miesmuschelfischerei vom 4. Dezember 1950 (GVOBL. Schl.-H. S. 294) legte erstmalig Beschränkungen bezüglich der Art der Muschelfangfahrzeuge fest: Diese Fahrzeuge durften einen Bruttoraumgehalt von 50 cbm nicht überschreiten, maximal zwei Fanggeräte gleichzeitig benutzen und nicht vorher in mit Mytilicola-befallenen Gewässern eingesetzt worden sein. In den Gewässern der Flensburger Förde durfte die Motorenstärke 35 PS nicht übersteigen. In Einzelfällen waren Ausnahmen zulässig.

Diese Bestimmungen wurden im Rahmen des Gesetzes zum Schutze der Muschelfischerei (GVOBL. Schl.-H. S. 111) vom 25. August 1953 neu überarbeitet. Muscheln im Sinne dieses Gesetzes waren Austern und Miesmuscheln. Der zuständige Minister wurde zum Erlass von Verordnungen zum Schutze der Wildmuschelbestände ermächtigt. Dies erfolgte in der Verordnung zum Schutze der Wildmuschelbestände gegen übermäßige Befischung (GVOBL. Schl.-H. S. 112) vom 26. August 1953, in der die Bestimmungen bezüglich der technischen Ausstattung von Muschelfangfahrzeugen aus der vorherigen diesbezüglichen Verordnung übernommen wurden. Das Gesetz regelte ferner den Schutz vor dem Einschleppen und Ausbreiten von Krankheiten und Parasiten. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen konnte der Minister per Verordnung in Teilen der Küstengewässer den freien Fischfang aufheben und diese Teile zu Muschelkulturbezirken erklären sowie natürlichen oder juristischen Personen die Nutzung dieser Bezirke für die Kulturarbeit erlauben. Das ausschließliche Recht des Landes zur Austernfischerei in den Küstengewässern wurde davon nicht berührt.

Bis Mitte der 1950er Jahre waren die Kulturen überwiegend auf natürlichen Muschelbänken eingerichtet und boten dem Nutzungsberechtigten damit praktisch exklusive Nutzungsrechte an natürlichen Bänken, so dass man damals eigentlich noch nicht von Miesmuschelkultur sprechen konnte.

 

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3. Entwicklungsjahre (1954–1979)

Ab Mitte der 1950er Jahre ging der Befall mit Mytilicola in Niedersachsen und in den Niederlanden deutlich zurück. Die Miesmuschelfischerei in der Ostsee verlor nach und nach an Bedeutung. Die Fänge in Niedersachsen nahmen wieder zu, aber die Nachfrage war insgesamt so gestiegen, dass in Schleswig-Holstein kein Rückgang der Anlandungen zu verzeichnen war. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch die fortschreitende Abkehr von der direkten Anlandung von Wildmuscheln hin zur Erzeugung von höherwertigen Speisemuscheln nach dem niederländischen Verfahren der Bodenkultur.

Bei diesem Verfahren werden Miesmuscheln von ihren natürlichen Standorten mit Hilfe spezieller Netze, den 1920 von Niederländern entwickelten Miesmuscheldregen, abgefischt und auf Flächen wieder ausgebracht, von denen die Fischer hofften und erwarteten, dass die Muscheln dort vor Sturm und Eisgang geschützt waren, schneller wuchsen und höhere Fleischgehalte erreichten, als auf den natürlichen Standorten. Mit zunehmender Erfahrung erwies sich, dass im Schutz von Inseln und Sandbänken liegende Flächen mit ständiger Wasserbedeckung, mäßigen Strömungsbedingungen und möglichst festem Grund die besten Ergebnisse in Bezug auf Sicherheit, Wachstum und Fleischgehalt erzielten. Weitere Qualitätsverbesserungen wurden durch optimierte Besatzdichten erreicht; der gefürchtete und preismindernde Aufwuchs von Seepocken konnte so deutlich verringert werden. Die Verwendung möglichst kleiner Muscheln zum Besatz der Kulturen verbesserte das Verhältnis von auf die Fläche gebrachter zu später abgeernteter Miesmuschelmenge. Es gelang zunehmend, auch Besatzmuscheln aus dem nicht trockenfallenden Teil des Wattenmeeres als zu fischen; die pro Tag erzielbare Menge konnte dadurch gegenüber der Fischerei auf trockenfallenden Flächen deutlich erhöht werden, was natürlich der Rentabilität der Betriebe zugute kam.

Auch die Technik der Fischerei wurde durch die Übernahme niederländischer Entwicklungen verbessert. Neben der kontinuierlichen Einführung von modernem nautischem Gerät (UKW-Funk, Echolot, Radar, Funknavigation) sind hier vor allem Verbesserungen von Windenanlage und Antriebsmaschinen zu nennen. Während das Fanggerät, die Miesmuscheldredge, weitgehend unverändert blieb, erfuhr die Technik zum Ausbringen der Miesmuscheln auf den Kulturen tiefgreifende Änderungen: In den Anfängen wurden die Muscheln noch per Hand ausgebracht, später wurden auch Bagger und dann mechanische Transportbänder verwendet, die sich allerdings als sehr verschleiß- und störungsanfällig erwiesen. Um 1980 erfolgte die Entwicklung flutbarer Laderäume, aus denen die Muscheln mit Hilfe leistungsfähiger Pumpen durch Öffnungen in Höhe der Wasserlinie auf die Kulturflächen ausgespült werden. Dies machte einen wenig arbeitsintensiven, störungsunanfälligen und für die Muscheln schonenden Entladevorgang auf den Kulturen möglich. Der Spezialisierungsgrad der Fahrzeuge war in Schleswig-Holstein am ausgeprägtesten, in Niedersachsen wurden wesentlich länger Fahrzeuge eingesetzt, die sowohl Muschelfischerei als auch Garnelen- und Plattfischfang durchführen konnten.

Zur Qualitätsverbesserung trug auch die Einführung von Entsandungsverfahren, sowohl an Bord als auch an Land, bei.

Es war ein langer Weg, bis Kulturarbeit und Fischereitechnik soweit entwickelt waren, und der Beruf des Miesmuschelfischers erschien lange Zeit als nicht besonders lukrativ und war es wohl auch nicht. Ein Grund hierfür war, dass der inländische Verbrauch von Miesmuscheln relativ niedrig war, und die Miesmuschelfischerei daher von der Nachfrage in den Nachbarländern, hier vor allem Belgien und Frankreich, abhängig war. Dieser Markt war und ist aber traditionell in der Hand des niederländischen Muschelhandels, der sich in Yerseke (Südholland) einen leistungsfähigen, verbrauchernahen und mit allen erforderlichen Ausstattungen versehenen Handels- und Produktionsstandort eingerichtet hatte. Größere Mengen von Miesmuscheln aus Deutschland wurden nur benötigt, wenn die Anlandungen in den Niederlanden gering waren. Diese schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spiegeln sich auch in zunächst rückläufigen Anzahlen der Betriebe, häufigen Betriebsaufgaben sowie in nur mäßig steigenden Anlandemengen und Kulturflächen wieder:

Für den Beginn der fünfziger Jahre ist nicht genau zu ermitteln, wie viele Fahrzeuge sich an der Miesmuschelfischerei beteiligten, alleine in Schleswig-Holstein waren es nach Aufzeichnungen des Fischereiamtes etwa 50. Ende der 1950er Jahre waren in Deutschland nur noch etwa 25 Fahrzeuge in der Muschelfischerei tätig, die Fläche der Kulturen betrug etwa 300 ha. Als mittlere jährliche Anlandungen waren von 1955–1959 8.059 t zu verzeichnen.

In den 1960er Jahren waren 21 Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 17 m und Motorleistungen von 75–125 PS tätig, die bewirtschaftete Kulturfläche stieg bis Ende der 1960er Jahre auf ca. 917 ha an. Die mittleren Anlandungen betrugen 7.673 t (1960–1964) bzw. 9.594 t (1965–1969).

Anfang der 1970er Jahre fing die vorhergehende Änderung des Rechtsstatus der Muschelfischerei an, sich auszuwirken: Durch das Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968 (BGBL. II S. 173) wurde die Ausdehnung des Eigentums des Bundes am Küstenmeer, u.a. auch an den dort vorkommenden Muscheln, festgelegt. Nach §1 Abs. 3 Ziffer 2 wurden die Länder dazu ermächtigt, das Eigentum des Bundes an den Seewasserstraßen unentgeltlich u.a. zur Ausübung der Muschelfischerei zu nutzen. Damit war auch der Fang von anderen Muscheln als Austern kein allgemeines Recht mehr sondern vielmehr ein im Einzelfall an Dritte übertragbares Recht der Länder. Die Länder haben diese Möglichkeit bald genutzt: Die Ausübung jeglicher Muschelfischerei in den Küstengewässern ist seither von der Erteilung einer Erlaubnis (Lizenz) durch die Länder abhängig.

Die Anzahl der zur Miesmuschelfischerei eingesetzten Fahrzeuge sank auf 15, die technischen Neuerungen führte zu Fahrzeuglängen zwischen 15 und 23 m, und die Leistung war auf 90 bis 240 PS gestiegen. Ende der 1970er Jahre waren etwa 1.350 ha als Kulturen ausgewiesen. Die mittleren Anlandungen betrugen 10.050 t (1970–1974) bzw. 14.187 t (1975–1979). Die Entsandungs- und Verarbeitungsanlagen an Land gewannen zunehmend an Bedeutung u.a auch für die Qualität der gelieferten Miesmuscheln.

Im betrachteten Zeitraum entwickelten sich zwei weitere Fischereien auf andere Muschel- bzw. Schneckenarten, nämlich die Fischerei auf Herzmuscheln (Cerastoderma edule) und die auf Wellhornschnecken (Buccinum undatum).

Herzmuschelfischerei wurde bis zur Einführung der in den Niederlanden entwickelten Fischereimethode mit Hilfe sog. hydraulischer Dredgen, bei der die im Sediment lebenden Herzmuscheln mit Hilfe eines Wasserstrahles in einen Fangkorb gespült und daraus kontinuierlich in Sortiereinrichtung und Laderaum gepumpt werden, nur gelegentlich mit Hilfe von Harken und Forken auf den trockenfallenden Wattflächen ausgeübt. Die neue Technik erlaubte nun den ökonomisch erfolgreichen mechanischen Herzmuschelfang. Dieses Verfahren wurde in Deutschland ab 1973 eingesetzt. Es wurden Anlandungen bis zu etwa 6.400 t pro Jahr (1974) erzielt, die Mengen schwankten jedoch sehr stark von Jahr zu Jahr, da diese Fischerei ausschließlich von natürlichen Beständen abhängig ist, diese im Verlauf von strengen Wintern regelmäßig vollständig zusammenbrechen und die Fischerei daher in manchen Jahren überhaupt nicht ausgeübt werden konnte. An der Fischerei waren maximal 8 Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 35 m beteiligt.

In der Wellhornschneckenfischerei waren von 1951 an ein bis zwei Betriebe tätig. Der Fang erfolgte mit Hilfe von speziellen, kettenbewehrten Netzen. Die Fänge steigerten sich bis 1971 bis auf 448 t. Die Fischerei war jedoch immer starker internationaler Konkurrenz ausgesetzt. Wellhornschnecken sind zudem im Gegensatz zu allen anderen in Deutschland genutzten Weichtierarten langsamwachsende und spät geschlechtsreif werdende Tiere mit niedriger Fortpflanzungsrate, so dass schon von der Biologie dieser Art her keine bedeutend steigerbaren Fangmengen zu erwarten waren. Die Fischerei wurde mangels ökonomischen Erfolges ab 1974 eingestellt.

Auch die Austernfischerei wurde wieder aufgenommen, allerdings nicht als Wildmuschelfischerei sondern vielmehr als Aufzucht von pazifischen Austern (Crassostrea gigas) in Nord- und Ostsee. Die Aktivitäten blieben zunächst ohne ökonomische Bedeutung.

 

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4. Zeiten des Booms (1980–1997)

Nachdem nun die diversen Fischereiverfahren praktisch und technisch beherrscht wurden, die europaweite Nachfrage nach Muscheln aller Art durch die erfolgreichen Bemühungen niederländischer Handelsorganisationen kontinuierlich angestiegen war und der Kreis der Erzeuger in Deutschland durch die restriktive Lizenzerteilung klein gehalten wurde, waren alle Voraussetzungen für eine wirtschaftlich außerordentlich erfolgreiche Fischerei gegeben.

Die Herzmuschelfischerei blieb wegen des beschriebenen Winterrisikos jedoch ein unsicheres Geschäft, vor allem in Schleswig-Holstein, wo wegen der geographischen Lage häufiger mit strengen Wintern zu rechnen ist. Die wenigen Spezialfahrzeuge wurden in »schlechten« Jahren überwiegend in den Niederlanden, wo strenge Winter nicht so häufig auftreten, eingesetzt. 1983 erreichten die Fänge maximal ca. 12.500 t; diese Menge wurde ausschließlich aus dem niedersächsischen Wattenmeer angelandet.

In der ersten Hälfte der achtziger Jahre wurden verstärkt Versuche unternommen, die Zucht von pazifischen Austern zu einem auch ökonomisch erfolgreichen Zweig der Muschelwirtschaft zu entwickeln. Dieses Vorhaben wurde von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg maßgeblich gefördert.

Die Miesmuschelfischerei konnte durch gestiegenes »Know How« endlich große Mengen Miesmuscheln hoher Qualität anbieten. Die Produktionstechnik erlaubte dies zu konkurrenzfähigen Preisen, so dass die betriebswirtschaftlichen Aussichten für die Betriebe günstig erschienen. Zunächst erfolgte daher eine Neubau- und Modernisierungswelle. Die Entladetechnik mit flutbaren Laderäumen wurde allgemein eingeführt, und machte deutlich größere Fahrzeugen schon bei gleichbleibender Ladekapazität erforderlich. Wirtschaftlicher war es allerdings, gleichzeitig auch die Ladekapazität zu erhöhen, so dass ab Mitte der achtziger Jahre fast alle 13 verbliebenen Fahrzeuge Neubauten oder aber modernisierte und vergrößerte Fahrzeuge mit Längen um die 35 m und Antriebsleistungen bis zu etwa 600 PS waren. Die Tragfähigkeit dieser Fahrzeuge umfasst zwischen 100 und 200 t Muscheln, diese Kapazität wurde aber nur selten ausgenutzt, da es bei den maximal 4 gleichzeitig einsetzbaren Dredgen nur selten gelingt, innerhalb eines Tages solche Mengen zu fangen.

Die Modernisierung erforderte aber viel Kapital. Die Deckung des Finanzbedarfs wurde durch die schrittweise ansteigende Beteiligung von niederländischen Muschelfirmen an den in Deutschland tätigen Muschelbetrieben ermöglicht. In Schleswig-Holstein wurde die Vergabe von Fangerlaubnissen an solche Betriebe von der Schaffung von Verarbeitungskapazitäten vor Ort mit den daran gebundenen Arbeitsplätzen abhängig gemacht. In der Folge wurde zunächst die bestehende Entsandungsanlage in Emmelsbüll (Kreis Nordfriesland) ausgebaut.

Durch die Beteiligung niederländischer Betriebe war zudem eines der Haupthindernisse für die Entwicklung der deutschen Miesmuschelfischerei entfallen: Der fast unbegrenzte Absatz auf dem lukrativen belgischen und französischem Markt war nun möglich. Die Rolle der in Deutschland tätigen Betriebe wandelte sich langsam vom Zulieferer im Bedarfsfall hin zu einem Wirtschaftszweig, der regelmäßig die gesamte Produktion zu marktgerechten Preisen absetzten konnte. Durch die Modernisierung, die Verbesserung der Absatzsituation sowie die schrittweise bis Mitte 1985 auf insgesamt 2.273 ha angewachsene Kulturfläche konnten die Durchschnittsanlandungen 1980–84 auf 26.089 t und damit deutlich gesteigert werden. In dieser Menge waren aber immer noch größere Mengen von Wildmuscheln niedrigerer Qualität enthalten.

Diese fischereilich gesehen heile Welt wurde durch die Einführung der Wattenmeernationalparke in Niederachsen und Schleswig-Holstein im Jahre 1985 zunächst nur wenig getrübt, da die entsprechende Verordnung bzw. das Gesetz, wie auch vom Gesetzgeber vorher der betroffenen Bevölkerung versprochen, für die Fischerei keinerlei tatsächlichen Beschränkungen enthält, im Gegenteil, zumindest Fischerei auf Miesmuscheln wird ausdrücklich als zulässig erklärt. In Schleswig-Holstein ist dies sogar in einem eigenen Paragraphen (Nationalparkgesetz §6, GVOBl. Schl.-H. S. 202) verankert. Lediglich Art und Umfang der Miesmuschelfischerei in der Zone 1 des Nationalparks ist auf den Zustand vor der Gründung des Nationalparks festgeschrieben. Außerhalb der Zone 1 konnte nach Recht und Gesetz die Kulturfläche weiter erhöht werden, was, immer im Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung, dann auch geschah: 1989 waren im deutschen Wattenmeer etwa 3.800 ha Kulturfläche ausgewiesen, und in Schleswig-Holstein erklärte sich die Fischerei im Vertrauen auf den Gesetzestext und dem darin nicht beschränkten Fortentwicklungspotential für ihre Branche sogar freiwillig bereit, ihre etwa 300 ha Kulturen auf eigene Kosten und eigenes Risiko von der Zone 1 in die Zone 3 des Nationalparks zu verlagern. Es galt die politische Zusage, über diese Verlagerung hinaus keine weiteren Einschränkungen der Muschelfischerei einzuführen.

Von 1985 bis 1989 wurden durchschnittlich 24.925 t Miesmuscheln pro Jahr aus dem deutschen Wattenmeer angelandet, nun zum größten Teil von Kulturen. Einige der insgesamt nach wie vor 13 Fahrzeuge waren durch Neubauten ersetzt worden, ohne dass an den Leistungsmerkmalen wesentliche Änderungen zu verzeichnen waren.

Die Entsandungsanlage in Emmelsbüll (Kreis Nordfriesland) war zwischenzeitlich zu einer modernen Muschelverarbeitungsanlage entwickelt worden, in der Miesmuscheln entsandet, gekocht und zu Halbfertig- bzw. Endprodukten verarbeitet werden. Weitere, wenn auch kleinere Anlagen befanden sich in Husum, Bredstedt und Büsum. Ein niederländischer Investor bemühte sich um die Errichtung einer weiteren Verarbeitungsanlage. Zunächst war als Standort Büsum (Kreis Dithmarschen) vorgesehen.

Die Miesmuschelfischerei in der Ostsee blieb ohne Bedeutung. Die Fänge von wildlebenden Miesmuscheln blieben im Jahresdurchschnitt gering, und Experimente mit Bodenkultur sowie mit Hängekulturen in der freien Wassersäule führten nicht zu dem gewünschten ökonomischen Erfolg.

Die Austernzucht wurde inzwischen technisch beherrscht. Neben einigen kleineren Zuchten, die von Privatpersonen als Nebenerwerb betrieben wurden, sind drei Standorte mit bedeutenderer Produktion (List auf Sylt, Norderney, Langballigau an der Flensburger Förde) zu nennen. Der große ökonomische Erfolg blieb jedoch in Anbetracht hoher Produktionskosten und kostengünstiger niederländischer und französischer Konkurrenz aus, so dass in der Folge einige Betriebe wieder aufgaben.

Die Naturschutzverbände hatten, unterstützt von staatlichem Naturschutz, Presse und dadurch aufgestachelter Öffentlichkeit, seit etwa Mitte der achtziger Jahre angefangen, Druck auf die politischen Entscheidungsträger in Richtung Reduzierung oder Aufgabe der Muschelfischerei auszuüben. 1989 hatten sie »endlich« einen ersten Erfolg: Obwohl alle bis dahin vorliegenden diesbezüglichen Gutachten keine Hinweis auf nachhaltigen Einflüsse auf das Wattenmeer erbracht hatten, entschloss sich das Land Schleswig-Holstein um die Jahreswende 1989/90 herum, bis auf weiteres keine Erlaubnisse zur Herzmuschelfischerei mehr zu erteilen.

Dieser Vorgang, der wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der Herzmuschelfischerei in Schleswig-Holstein mehr als wirtschaftsneutrales Zugeständnis an Naturschutzforderungen denn als Reaktion auf nachgewiesene Schädlichkeit dieses Fischereizweiges anzusehen ist, hatte zur Folge, dass die Naturschutzverbände verstärkt propagierten, die Herzmuschelfischerei sei von besonderer Schädlichkeit für das Wattenmeer. Mit Erfolg: Nachdem diese an sich unbewiesene Behauptung durch ständige öffentliche Wiederholung scheinbar Fakt geworden war, wurde 1992 auch im niedersächsischen Nationalpark die Herzmuschelfischerei eingestellt. Der verbliebene Betrieb hatte 1990 und 1991 noch mit einem neu erbauten Spezialfahrzeug ca. 5.700 bzw. ca. 4.000 t Herzmuscheln angelandet, er wurde für die Aufgabe der Fischerei entschädigt.

In der ersten Hälfte der neunziger Jahre waren darüber hinaus noch drei Entwicklungen zu verzeichnen. Die Miesmuschelfischerei konnte mit den insgesamt 13 Fahrzeugen auf weitgehend unveränderter Kulturfläche im Schnitt der Jahre 1990–1994 etwa 26.109 t Miesmuscheln pro Jahr anlanden. In Schleswig-Holstein kam es zum Entzug zweier Fangerlaubnisse, da diese an den Betrieb einer jetzt in Dagebüll (Kreis Nordfriesland) geplanten Verarbeitungsanlage gebunden waren, und diese Auflage zwischenzeitlich noch nicht erfüllt worden war.

Als einziger nennenswerter Austernzuchtbetrieb hat sich die Firma mit Sitz in List auf Sylt halten können. Es war ihr gelungen, die hohen Kosten, die durch die in den nördlichen Breiten erforderlichen Überwinterung der Austern in überdachten Becken entstehen, durch eine erfolgreiche Vermarktungskampagne für die dort gezüchteten Qualitätsaustern auszugleichen.

Seit 1992 hatte die Muschelfischerei im nördlichen Teil der Deutschen Bucht mit der Dickschaligen Trogmuschel (Spisula solida) ein neues Fangobjekt ausgemacht und auch genutzt. Der Fang erfolgte außerhalb der Küstengewässer, so dass eine Fangerlaubnis des Bundes erforderlich war. Der Fang erfolgte mit Hilfe von gecharterten niederländischen Spezialfahrzeugen, die Fangmethode entsprach der zur Herzmuschelfischerei verwendeten. Insgesamt wurden sechs Fangerlaubnisse erteilt. Die Fänge wurden überwiegend nach Spanien exportiert und stiegen von etwa 400 t (1992) auf über 7.000 t (1995) an. Mit der Erweiterung der Küstengewässer auf 12 Seemeilen (1. Januar 1995) verlagerte sich die Zuständigkeit für die Trogmuschelfischerei vom Bund auf die Länder. Da alle nennenswerten Bestände im Bereich der schleswig-holsteinischen Küstengewässer lagen, erteilte nun das Land Schleswig-Holstein den bisherigen Erlaubnisinhabern neue Fangerlaubnisse. Im Verlauf des sehr strengen Winters (1995/96) sind dann alle erreichbaren Bestände der Dickschaligen Trogmuschel dem ungewöhnlich kalten Wasser zum Opfer gefallen; die Fischerei auf Dickschalige Trogmuscheln ruht seitdem, wenn auch die Fangerlaubnisse weiter aufrechterhalten werden.

Die Miesmuschelfischerei konnte im Zeitraum von 1995–1997 im Mittel 26.047 t pro Jahr anlanden; es handelte sich hierbei nun fast ausschließlich um Miesmuscheln von Kulturen. Nach langen Bemühungen und Auseinandersetzungen konnte endlich die Verarbeitungsanlage in Dagebüll als Frischmuschelverarbeitung in Betrieb genommen werden; die zwei ruhenden Fangerlaubnisse wurden daraufhin wieder erteilt. Während in Niedersachsen noch Neubautätigkeiten zu verzeichnen waren, wurden in Schleswig-Holstein in Anbetracht der immer heftiger werdenden Angriffe seitens des privaten und zunehmend auch des staatlichen Naturschutzes und den damit verbundenen unsicheren Zukunftsaussichten keine Neubauaufträge mehr erteilt, und auch die dringend notwendige Modernisierung der Muschelkocherei in Emmelsbüll unterblieb bis 1997.

 

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5. Grenzen des Wachstums

1996 erreichte die Diskussion über den Nutzungskonflikt zwischen Naturschutzinteressen im Nationalpark und der Muschelfischerei in Schleswig-Holstein ihren vorläufigen Höhepunkt. Das Landesfischereigesetz vom 10. Februar 1996 (LFischG, GVOBl. Schl. H. S. 211) löste die bisherigen gesetzlichen Grundlagen der Muschelfischerei ab. In diesem Gesetz wurde u.a. festgelegt, dass die Muschelfischerei der (öffentlich-rechtlichen) Erlaubnis des Landes bedarf und dass zur Nutzung dieser Ressourcen ein Programm durch die oberste Fischereibehörde aufgestellt werden soll. Falls es sich um Muschelfischerei in Nationalparken oder Naturschutzgebieten handelt, muss dieses Programm im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde erstellt werden. Muschelkulturflächen dürfen grundsätzlich nicht auf trockenfallenden Wattflächen sowie in der Kernzone des Nationalparks angelegt werden. Die Ausweisung von Muschelkulturflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparken bedarf des Einvernehmens mit der obersten Naturschutzbehörde.

Nach über einjährigen Verhandlungen zwischen oberster Fischereibehörde, Fischereivertretern und oberster Naturschutzbehörde, begleitet von erheblichem öffentlichen, über die Medien ausgetragenen Druck, verschärft durch neue Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament, wurde Anfang Februar 1997 das »Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer« fertiggestellt. Das Programm beinhaltet starke Einschränkungen für die Muschelfischerei: Im Nationalpark ist nur noch die Nutzung von Miesmuscheln und Austern erlaubt, beides nur als Miesmuschelkulturwirtschaft. Es werden maximal 8 Fangerlaubnisse für Miesmuscheln erteilt. Die Austernkulturwirtschaft wird auf einen Betrieb mit maximal 30 ha Flächenbedarf begrenzt. Miesmuscheln dürfen nur noch zum Besatz der Kulturen gefischt werden. Diese Besatzmuschelfischerei ist nur noch im nicht trockenfallenden Teil des Nationalparks zulässig. Die Zone 1 des Nationalparks ist mit Ausnahme dreier kleiner Bereiche ebenfalls für die Besatzmuschelfischerei gesperrt. Damit hat die Miesmuschelfischerei etwa 65% der vorher für die Besatzmuschelfischerei zur Verfügung stehenden Fläche verloren. Der schon vorher bestehenden Zeitraum mit Anlandeverbot für Miesmuscheln (15.04. bis zum 31.07). wurde auf die Zeit vom 15.04.–14.07. verschoben und es kam eine Besatzmuschelschonzeit vom 1.05. bis 30.06. hinzu. Die vorher bestehende Mindestmaßregelung wurde durch eine Mindestverweildauer der Miesmuscheln auf den Kulturen in Form einer Stichtagsregelung ersetzt. Alle diese räumlichen und zeitlichen Regelungen werden durch einen elektronischen Fahrtenschreiber, der so. Blackbox, überwacht. Die Kosten hierfür trägt die Miesmuschelfischerei. Zu erwähnen sind auch noch die stark gestiegenen Gebühren: Die Miesmuschelfischerei zahlt für die 8 Fangerlaubnisse sowie für die Nutzung der Muschelkulturflächen 280.000,– € pro Jahr an das Land Schleswig-Holstein. Die Fläche der Miesmuschelkulturen wurde bis zum 31.12.2006 von vorher ca. 2.750 ha auf 2.000 ha reduziert.

Neben diesen starken Beschränkungen der Muschelwirtschaft im Nationalpark enthält das Programm aber auch einen wesentlichen Vorteil für die Fischerei: Die Regelungen des Programms sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Land und Muschelfischerei aufgenommen worden, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2016 hat. Damit ist zumindest für einen Zeitraum von 10 Jahren Rechtssicherheit für die Muschelfischerei hergestellt worden. Durch diese Rechtssicherheit wurde ein Investitionsschub ausgelöst: Lange aufgeschobene Modernisierungs- und Neubauvorhaben auf der Fahrzeugseite wurden eingeleitet. Die neue Generation von Miesmuschelfangfahrzeugen wird mit neuartigen, von niederländischer Seite entwickelten Spül- und Sortiereinrichtungen ausgestattet werden, die eine schonendere Miesmuschelfischerei erlauben, aber auch zu größeren Fahrzeugen bei insgesamt gleichbleibender Ladekapazität führen wird. Die Muschelverarbeitungsanlagen wurden grundrenoviert bzw. erweitert.

Erst die Zukunft wird zeigen, wie groß die ökonomischen Einbußen durch die neuen Regelungen sein werden. Jegliche Expansion der Muschelfischerei im Nationalpark ist zumindest bis zum Ablauf des Vertrages unmöglich geworden. Eine Reaktion auf zukünftig geänderte Nachfrage, z.B. nach Austern oder anderen, z.Zt. noch nicht genutzten Arten, ist nicht mehr möglich.

Zusätzliche Unsicherheit besteht durch die Pläne der Landesregierung, den Nationalpark im Rahmen einer Novelle des Nationalparkgesetzes neu zu zonieren und zu erweitern. Auch wenn diese Neuregelungen erst nach Ablauf des öffentlich-rechtlichen Vertrages greifen können, so würde eine Umsetzung der derzeit kursierenden Pläne ein Ende des fast hundertjährigen Wirtschaftszweiges Muschelfischerei an der schleswig-holsteinischen Westküste bedeuten.

Auch in Niedersachsen bestanden 1998 Pläne die Miesmuschelfischerei neu zu regeln. Es wurde ein Bewirtschaftungsplan für die Miesmuschelfischerei im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer” erstellt. Ob es hier nach schleswig-holsteinischem Vorbild gelingt, den Wirtschaftszweig zumindest vorläufig vor den völlig überzogenen Naturschutzansprüchen zu retten, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen.

 

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6. Zukunft der Muschelfischerei in Deutschland

Kann es denn unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Weiterentwicklung der Muschelfischerei in Deutschland noch geben? Von den ökonomischen Rahmenbedingungen her ist dies sicherlich möglich. Die Nachfrage nach Muscheln aller Art steigt innerhalb der EU. Die Produktion ist geringer als die Nachfrage, die EU ist Netto-Importeur von Muscheln. Da die Produktionsmöglichkeiten im Bereich der deutschen Nordseeküste durch die fast vollständige Umwandlung in Nationalparke stark eingeschränkt worden sind, bleibt also die Frage, wo überhaupt noch eine Entwicklung möglich ist, und welche Arten als Fangobjekt in Betracht kommen.

Hier ist zunächst die deutsche Ostseeküste von der Flensburger Förde bis etwa Fehmarn zu nennen, an der ein gewisses Potential für die Anlage von Miesmuschelkulturen nach dem Langleinenprinzip (Hängekulturen) besteht. Die Einrichtung solcher Kulturen ist kostenintensiv und ökonomisch riskant. Nach den durchgemachten Erfahrungen an der Nordseeküste dürfte schon die laufende Diskussion über die Einrichtung von Großschutzgebieten an der Ostseeküste potentielle Investoren abschrecken. In den Küstengewässern der Nordsee, außerhalb der Nationalparke, könnte neben der Trogmuschelfischerei auch noch die Entwicklung einer Fischerei auf die in den vergangenen Jahrzehnten eingeschleppte Amerikanische Schwertmuschel (Ensis directus) lohnend sein, da für diese Art in Südeuropa extrem hohe Preise bezahlt werden. Aber auch dieser Meeresbereich wird vom Naturschutz beansprucht: Im geplanten »Walschutzgebiet« westlich der Inseln Amrum und Sylt, einem Gebiet mit hohen Trog- und Schwertmuschelvorkommen, soll jegliche »Ressourcennutzung« verboten werden. In der Terminologie des Naturschutzes ist hiermit u.a. auch jegliche Muschelfischerei gemeint. Es bleibt also nur noch die offene Nordsee jenseits der 12 Seemeilen Zone. Auch hier könnten, allerdings mit stark zunehmenden technischen Aufwand, einige Muschelarten fischereilich genutzt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass auch hiergegen erhebliche Widerstände seitens des privat oder staatlich organisierten Naturschutzes, begründet mit fundamentalen Gesichtspunkten und unscharf formulierten EU-Richtlinien, nicht jedoch mit Sachargumenten, auftreten würden.

Bei pessimistischer Sicht der Dinge ist also langfristig mit eher schlechten Zukunftsaussichten für die deutsche Muschelfischerei zu rechnen. Dies kann nur geändert werden, wenn in Zukunft in der Diskussion über Naturschutzmaßnahmen mehr die tatsächlichen Notwendigkeiten als die ideologischen Ziele eine Rolle spielen. Die Handlungsmaxime des Natur und Umweltschutzes »global denken – lokal handeln« wird im Falle der Muschelfischerei zur Zeit so angewendet, dass hier, vor deutschen Küsten, wo ein außerordentlich robustes Ökosystem vorliegt, dessen Ressourcen durch ein wirkungsvolles Management naturverträglich genutzt werden könnte, keine Muschelfischerei stattfinden kann, während die Muscheln, die in der EU verzehrt werden, aus tropischen, sehr empfindlichen, schlecht bis gar nicht gemanagten und sehr weit entfernt liegenden Ökosystemen stammen. Dies kann nicht das Ziel eines vernünftigen, vermittelbaren Umwelt- und Naturschutzes sein!

 

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