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4.
Zeiten des Booms (19801997)
Nachdem
nun die diversen Fischereiverfahren praktisch und technisch beherrscht
wurden, die europaweite Nachfrage nach Muscheln aller Art durch die
erfolgreichen Bemühungen niederländischer Handelsorganisationen
kontinuierlich angestiegen war und der Kreis der Erzeuger in Deutschland
durch die restriktive Lizenzerteilung klein gehalten wurde, waren alle
Voraussetzungen für eine wirtschaftlich außerordentlich erfolgreiche
Fischerei gegeben.
Die
Herzmuschelfischerei blieb wegen des beschriebenen Winterrisikos jedoch
ein unsicheres Geschäft, vor allem in Schleswig-Holstein, wo wegen
der geographischen Lage häufiger mit strengen Wintern zu rechnen
ist. Die wenigen Spezialfahrzeuge wurden in »schlechten«
Jahren überwiegend in den Niederlanden, wo strenge Winter nicht
so häufig auftreten, eingesetzt. 1983 erreichten die Fänge maximal
ca. 12.500 t; diese Menge wurde ausschließlich aus dem niedersächsischen
Wattenmeer angelandet.
In
der ersten Hälfte der achtziger Jahre wurden verstärkt Versuche
unternommen, die Zucht von pazifischen Austern zu einem auch ökonomisch
erfolgreichen Zweig der Muschelwirtschaft zu entwickeln. Dieses Vorhaben
wurde von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg
maßgeblich gefördert.
Die
Miesmuschelfischerei konnte durch gestiegenes »Know How«
endlich große Mengen Miesmuscheln hoher Qualität anbieten.
Die Produktionstechnik erlaubte dies zu konkurrenzfähigen Preisen,
so dass die betriebswirtschaftlichen Aussichten für die Betriebe
günstig erschienen. Zunächst erfolgte daher eine Neubau- und
Modernisierungswelle. Die Entladetechnik mit flutbaren Laderäumen
wurde allgemein eingeführt, und machte deutlich größere
Fahrzeugen schon bei gleichbleibender Ladekapazität erforderlich.
Wirtschaftlicher war es allerdings, gleichzeitig auch die Ladekapazität
zu erhöhen, so dass ab Mitte der achtziger Jahre fast alle
13 verbliebenen Fahrzeuge Neubauten oder aber modernisierte und vergrößerte
Fahrzeuge mit Längen um die 35 m und Antriebsleistungen bis zu
etwa 600 PS waren. Die Tragfähigkeit dieser Fahrzeuge umfasst
zwischen 100 und 200 t Muscheln, diese Kapazität wurde aber nur
selten ausgenutzt, da es bei den maximal 4 gleichzeitig einsetzbaren
Dredgen nur selten gelingt, innerhalb eines Tages solche Mengen zu fangen.
Die
Modernisierung erforderte aber viel Kapital. Die Deckung des Finanzbedarfs
wurde durch die schrittweise ansteigende Beteiligung von niederländischen
Muschelfirmen an den in Deutschland tätigen Muschelbetrieben ermöglicht.
In Schleswig-Holstein wurde die Vergabe von Fangerlaubnissen an solche
Betriebe von der Schaffung von Verarbeitungskapazitäten vor Ort
mit den daran gebundenen Arbeitsplätzen abhängig gemacht.
In der Folge wurde zunächst die bestehende Entsandungsanlage in
Emmelsbüll (Kreis Nordfriesland) ausgebaut.
Durch
die Beteiligung niederländischer Betriebe war zudem eines der Haupthindernisse
für die Entwicklung der deutschen Miesmuschelfischerei entfallen:
Der fast unbegrenzte Absatz auf dem lukrativen belgischen und französischem
Markt war nun möglich. Die Rolle der in Deutschland tätigen
Betriebe wandelte sich langsam vom Zulieferer im Bedarfsfall hin zu
einem Wirtschaftszweig, der regelmäßig die gesamte Produktion
zu marktgerechten Preisen absetzten konnte. Durch die Modernisierung,
die Verbesserung der Absatzsituation sowie die schrittweise bis Mitte
1985 auf insgesamt 2.273 ha angewachsene Kulturfläche konnten
die Durchschnittsanlandungen 198084 auf 26.089 t und damit deutlich
gesteigert werden. In dieser Menge waren aber immer noch größere
Mengen von Wildmuscheln niedrigerer Qualität enthalten.
Diese
fischereilich gesehen heile Welt wurde durch die Einführung der
Wattenmeernationalparke in Niederachsen und Schleswig-Holstein im Jahre
1985 zunächst nur wenig getrübt, da die entsprechende Verordnung
bzw. das Gesetz, wie auch vom Gesetzgeber vorher der betroffenen Bevölkerung
versprochen, für die Fischerei keinerlei tatsächlichen Beschränkungen
enthält, im Gegenteil, zumindest Fischerei auf Miesmuscheln wird
ausdrücklich als zulässig erklärt. In Schleswig-Holstein
ist dies sogar in einem eigenen Paragraphen (Nationalparkgesetz §6,
GVOBl. Schl.-H. S. 202) verankert. Lediglich Art und Umfang der Miesmuschelfischerei
in der Zone 1 des Nationalparks ist auf den Zustand vor der Gründung
des Nationalparks festgeschrieben. Außerhalb der Zone 1 konnte
nach Recht und Gesetz die Kulturfläche weiter erhöht
werden, was, immer im Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung,
dann auch geschah: 1989 waren im deutschen Wattenmeer etwa 3.800
ha Kulturfläche
ausgewiesen, und in Schleswig-Holstein erklärte sich die Fischerei
im Vertrauen auf den Gesetzestext und dem darin nicht beschränkten
Fortentwicklungspotential für ihre Branche sogar freiwillig bereit,
ihre etwa 300 ha Kulturen auf eigene Kosten und eigenes Risiko von der
Zone 1 in die Zone 3 des Nationalparks zu verlagern. Es galt die politische
Zusage, über diese Verlagerung hinaus keine weiteren Einschränkungen
der Muschelfischerei einzuführen.
Von
1985 bis 1989 wurden durchschnittlich 24.925 t Miesmuscheln pro Jahr
aus dem deutschen Wattenmeer angelandet, nun zum größten
Teil von Kulturen. Einige der insgesamt nach wie vor 13 Fahrzeuge waren
durch Neubauten ersetzt worden, ohne dass an den Leistungsmerkmalen
wesentliche Änderungen zu verzeichnen waren.
Die
Entsandungsanlage in Emmelsbüll (Kreis Nordfriesland) war zwischenzeitlich
zu einer modernen Muschelverarbeitungsanlage entwickelt worden, in der
Miesmuscheln entsandet, gekocht und zu Halbfertig- bzw. Endprodukten
verarbeitet werden. Weitere, wenn auch kleinere Anlagen befanden sich
in Husum, Bredstedt und Büsum. Ein niederländischer Investor
bemühte sich um die Errichtung einer weiteren Verarbeitungsanlage.
Zunächst war als Standort Büsum (Kreis Dithmarschen) vorgesehen.
Die
Miesmuschelfischerei in der Ostsee blieb ohne Bedeutung. Die Fänge
von wildlebenden Miesmuscheln blieben im Jahresdurchschnitt gering,
und Experimente mit Bodenkultur sowie mit Hängekulturen in der
freien Wassersäule führten nicht zu dem gewünschten ökonomischen
Erfolg.
Die
Austernzucht wurde inzwischen technisch beherrscht. Neben einigen kleineren
Zuchten, die von Privatpersonen als Nebenerwerb betrieben wurden, sind
drei Standorte mit bedeutenderer Produktion (List auf Sylt, Norderney,
Langballigau an der Flensburger Förde) zu nennen. Der große
ökonomische Erfolg blieb jedoch in Anbetracht hoher Produktionskosten
und kostengünstiger niederländischer und französischer
Konkurrenz aus, so dass in der Folge einige Betriebe wieder aufgaben.
Die
Naturschutzverbände hatten, unterstützt von staatlichem Naturschutz,
Presse und dadurch aufgestachelter Öffentlichkeit, seit etwa Mitte
der achtziger Jahre angefangen, Druck auf die politischen Entscheidungsträger
in Richtung Reduzierung oder Aufgabe der Muschelfischerei auszuüben.
1989 hatten sie »endlich« einen ersten Erfolg: Obwohl alle
bis dahin vorliegenden diesbezüglichen Gutachten keine Hinweis
auf nachhaltigen Einflüsse auf das Wattenmeer erbracht hatten,
entschloss sich das Land Schleswig-Holstein um die Jahreswende
1989/90 herum, bis auf weiteres keine Erlaubnisse zur Herzmuschelfischerei
mehr zu erteilen.
Dieser
Vorgang, der wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der Herzmuschelfischerei
in Schleswig-Holstein mehr als wirtschaftsneutrales Zugeständnis
an Naturschutzforderungen denn als Reaktion auf nachgewiesene Schädlichkeit
dieses Fischereizweiges anzusehen ist, hatte zur Folge, dass die Naturschutzverbände
verstärkt propagierten, die Herzmuschelfischerei sei von besonderer
Schädlichkeit für das Wattenmeer. Mit Erfolg: Nachdem diese
an sich unbewiesene Behauptung durch ständige öffentliche
Wiederholung scheinbar Fakt geworden war, wurde 1992 auch im niedersächsischen
Nationalpark die Herzmuschelfischerei eingestellt. Der verbliebene Betrieb
hatte 1990 und 1991 noch mit einem neu erbauten Spezialfahrzeug ca.
5.700 bzw. ca. 4.000 t Herzmuscheln angelandet, er wurde für die
Aufgabe der Fischerei entschädigt.
In
der ersten Hälfte der neunziger Jahre waren darüber hinaus
noch drei Entwicklungen zu verzeichnen. Die Miesmuschelfischerei konnte
mit den insgesamt 13 Fahrzeugen auf weitgehend unveränderter Kulturfläche
im Schnitt der Jahre 19901994 etwa 26.109 t Miesmuscheln pro Jahr
anlanden. In Schleswig-Holstein kam es zum Entzug zweier Fangerlaubnisse,
da diese an den Betrieb einer jetzt in Dagebüll (Kreis Nordfriesland)
geplanten Verarbeitungsanlage gebunden waren, und diese Auflage zwischenzeitlich
noch nicht erfüllt worden war.
Als
einziger nennenswerter Austernzuchtbetrieb hat sich die Firma mit Sitz
in List auf Sylt halten können. Es war ihr gelungen, die hohen
Kosten, die durch die in den nördlichen Breiten erforderlichen
Überwinterung der Austern in überdachten Becken entstehen, durch
eine erfolgreiche Vermarktungskampagne für die dort gezüchteten
Qualitätsaustern auszugleichen.
Seit
1992 hatte die Muschelfischerei im nördlichen Teil der Deutschen
Bucht mit der Dickschaligen Trogmuschel (Spisula solida) ein neues Fangobjekt
ausgemacht und auch genutzt. Der Fang erfolgte außerhalb der Küstengewässer,
so dass eine Fangerlaubnis des Bundes erforderlich war. Der Fang erfolgte
mit Hilfe von gecharterten niederländischen Spezialfahrzeugen,
die Fangmethode entsprach der zur Herzmuschelfischerei verwendeten.
Insgesamt wurden sechs Fangerlaubnisse erteilt. Die Fänge wurden
überwiegend nach Spanien exportiert und stiegen von etwa 400 t
(1992) auf über 7.000 t (1995) an. Mit der Erweiterung der Küstengewässer
auf 12 Seemeilen (1. Januar 1995) verlagerte sich die Zuständigkeit
für die Trogmuschelfischerei vom Bund auf die Länder. Da alle
nennenswerten Bestände im Bereich der schleswig-holsteinischen
Küstengewässer lagen, erteilte nun das Land Schleswig-Holstein
den bisherigen Erlaubnisinhabern neue Fangerlaubnisse. Im Verlauf des
sehr strengen Winters (1995/96) sind dann alle erreichbaren Bestände
der Dickschaligen Trogmuschel dem ungewöhnlich kalten Wasser zum
Opfer gefallen; die Fischerei auf Dickschalige Trogmuscheln ruht seitdem,
wenn auch die Fangerlaubnisse weiter aufrechterhalten werden.
Die
Miesmuschelfischerei konnte im Zeitraum von 19951997 im Mittel
26.047 t pro Jahr anlanden; es handelte sich hierbei nun fast ausschließlich
um Miesmuscheln von Kulturen. Nach langen Bemühungen und Auseinandersetzungen
konnte endlich die Verarbeitungsanlage in Dagebüll als Frischmuschelverarbeitung
in Betrieb genommen werden; die zwei ruhenden Fangerlaubnisse wurden
daraufhin wieder erteilt. Während in Niedersachsen noch Neubautätigkeiten
zu verzeichnen waren, wurden in Schleswig-Holstein in Anbetracht der
immer heftiger werdenden Angriffe seitens des privaten und zunehmend
auch des staatlichen Naturschutzes und den damit verbundenen unsicheren
Zukunftsaussichten keine Neubauaufträge mehr erteilt, und auch
die dringend notwendige Modernisierung der Muschelkocherei in Emmelsbüll
unterblieb bis 1997.
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